Aus diesem im digitalen Raum entstandenem Spannungsverhältnis resultiert ein relevanter Wirtschaftszweig, der seit Jahrzehnten kontinuierlich wächst und bislang im gesetzlichen Graubereich agieren musste, wie es so oft bei technologischen Innovationen üblich ist.
Vor allem liegt es daran, dass die staatliche Regulierung durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in weiten Teilen seit Jahren versagt hat. Ein aktueller Versuch der für die Glücksspielregulierung zuständigen sechszehn Bundesländer findet sich im GlüStV 2021. Durch diesen werden zahlreiche marktrelevante Online-Glücksspiele erstmals legalisiert und umfassend reguliert. Obwohl die Online-Sportwette bereits seit dem GlüStV 2012 durch ein angedachtes Konzessionierungssystem legalisiert werden sollte, wurden erstmals im Oktober 2020 staatliche Sportwettkonzessionen ausgestellt. Dieser rechtlichen Sonderrolle der Online-Sportwette nimmt sich Herr Dr. Andreas Woerlein in seiner Arbeit "Die rechtliche Zukunft der Online-Sportwette - Eine Auseinandersetzung mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021" auf 488 Seiten an (Nomos-Verlag, 2022, ISBN 978-3-7560-0023-4, EUR 134,00).
Neben einer Analyse dieser bisherigen staatsvertraglichen Kodifikationen setzt sich die Arbeit insbesondere mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 auseinander und bewertet diesen anhand eines erarbeiteten Bewertungsmaßstabes. Die Regulierung der Online-Sportwette steht etwa im Zusammenhang mit dem umstrittenen erlaubnisfähigen Wettangebot (z.B. eSport und Live-Wetten), der Werbung oder dem potenziellen Einsatz der Blockchain-Technologie vor Herausforderungen. Diese werden systematisch aufgearbeitet und um eigene Lösungsansätze ergänzt, die auf einen praxistauglichen Kompromiss zwischen den Extrempositionen von Glücksspiellobby und Spielsuchtverbänden abzielen.
Kleines eSport-Event in Odensen in einer Sporthalle, Dänemark, 2019, mit mehr als 10.000 Zuschauern
So wird z.B. der anhaltende Streit um die Frage nach der Einordnung des eSports als Sport mittels einer Gleichbehandlungsregelung am Vorbild des § 90a BGB befriedet.
Den im Bereich der Werbung für Sportwetten expandierenden Wettanbietern wird mittels einer konzipierten Abgabe von 0,7 Prozent der jährlichen Bruttowerbeaufwendungen eine mögliche Schranke aufgezeigt. Grundlegende Begrifflichkeiten wie das „Online-Glücksspiel“ bzw. die „Online-Sportwette“ – die bislang staatsvertraglich nicht einheitlich verwendet wurden – werden für eine mögliche weitere Novellierung des GlüStV definiert, wobei sich auf bereits vorhandene Kodifikationen gestützt wird. Um den aufkommenden Möglichkeiten der Blockchain-Technologie gerecht zu werden, spricht sich der Verfasser zudem für den Einsatz eines staatlich überwachten Payment-Gateways aus, um die entsprechenden Zahlungsströme zu überwachen.
Die Arbeit ist als erster Band der Schriftenreihe des Kompetenzzentrums eSport der Leibniz Universität Hannover beim Nomos-Verlag erschienen.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Woerlein, LL.M.
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